S'Heretat
Mallorca

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung der Finca S´Heretat

Der Vermieter bietet auf seinen Internetseiten die Vermietung der Finca S´Heretat auf Basis der nachfolgenden Bedingungen an. Bitte lesen Sie diese daher aufmerksam durch.


Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter, mit dem der Vertrag abgeschlossen. Der Eigentümer bzw. Vermieter der Finca wird nachfolgend aus Vereinfachungsgründen als Vermieter bezeichnet.


1. Geltungsbereich

2. Buchung und Vertragsschluss

3. Zahlungen des Kunden

4. Rücktritt des Kunden vom Vertrag (Stornierung), Stornierungsentschädigung, Umbuchungen

5. Kündigung des Vermieters

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

7. Kaution

8. Anzeigepflichten des Kunden bei Mängeln des Feriendomizils

9. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter: Behandlung des Feriendomizils sowie Pflichten bei An- und Abreise

10. Haftung des Vermieters Haftungsbeschränkung, Verjährung

11. Datenschutz

12. Schlussbestimmungen



1. Geltungsbereich

1.1 Diese Vermittlungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Vermietet und dem Kunden.

1.2 Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter zustande. Der Umfang der bestätigen Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.


2. Buchung und Vertragsschluss

2.1 Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem Vermieter den Abschluss eines Vertrages unter Einbeziehung an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Gleichzeitig stellt die Anmeldung des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages mit dem Vermieter über das Feriendomizil auf der Grundlage seiner Beschreibung im Internet inklusive aller Angaben und auf Basis der Allgemeinen Leistungsbeschreibung dar. Die Anmeldung des Kunden kann mündlich / fernmündlich, schriftlich / per Telefax oder elektronisch (per E-Mail) erfolgen.


2.2 Der Mietvertrag über das Feriendomizil kommt erst mit der Annahme des Angebots des Kunden durch den Vermieter zustande. Der Vermieter wird den Kunden über die Annahme und den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) informieren. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelte Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und den Vermieter auf eventuelle Unrichtigkeiten und Abweichungen unverzüglich hinzuweisen.

2.3 Gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht beim Erwerb von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht für Verbraucher, d. h. der Mietvertrag kann vom Kunden nicht kostenfrei widerrufen werden, sondern es gelten lediglich die vertraglichen und gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Für einen Rücktritt des Kunden vom Mietvertrag gilt stets Ziff. 4 dieser Bedingungen.


3. Zahlungen des Kunden

3.1 Die Zahlungsfälligkeiten der geforderten Zahlungen ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen und aus der Buchungsbestätigung. Eine Anzahlung nach Erhalt der Buchungsbestätigung in der in dieser ausgewiesenen Höhe (50% des Mietpreises) innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum fällig und an das angegebene Konto zu zahlen, wobei der Zahlungseingang auf dem Konto für die Rechtzeitigkeit maßgebend ist. Die Anzahlung des Kunden wird auf den zu zahlenden Gesamtpreis angerechnet.

3.2 Die Restzahlung ist vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung zwei Monate vor Beginn der Belegung des Feriendomizils an den Vermieter, wie in der Buchungsbestätigung ausgewiesen, zu überweisen. Mit der Restzahlung sind auch die Kosten pro Person, die Touristensteuer und die Kaution zu überweisen.

3.3 Eine Zahlung per Scheck oder Kreditkarte ist nicht möglich.

3.4 Werden die fällige An- oder Restzahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zu kündigen und Rücktrittsgebühren zu berechnen.  


4. Rücktritt des Kunden vom Vertrag (Stornierung), Stornierungsentschädigung, Umbuchungen

4.1 Der Kunde kann von dem vermittelten Mietvertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten. Er hat den Rücktritt gegenüber dem Vermeiter zu erklären und zwar mindestens in Textform, etwa per E-Mail. Tritt der Kunde als Mieter des Ferienhauses vom Vertrag zurück, so hat der Vermieter Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, die sich in der Höhe nach dem Belegungspreis unter Abzug des Wertes der vom Vermieter zu erwartenden ersparten Aufwendungen und seinem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Belegung des Ferienhauses richtet. Der Vermieter erhebt wie folgt eine Entschädigung, pauschalisiert in Prozent des Gesamtpreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden: 

a) bis zum 165. Tag vor Reisebeginn 30 % des Mietpreises,
b) vom 164. Tag bis 90 Tag vor Reisebeginn 60 % des Mietpreises,
c) vom 89. Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn 90 % des Mietpreises,
d) ab dem 59. Tag vor Reisebeginn 100 % des Mietpreises.

Es ist dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass dem Vermieter ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweils angewandten Pauschalen entstanden ist.

4.2 Der Vermieter behält sich vor, anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkret berechnete Entschädigung zu fordern, wenn er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind und er die Entschädigung unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Belegungsleistungen konkret beziffern und belegen kann.

4.3 Umbuchungen und Buchungsänderungen sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. 

4.4 Pandemieklausel

Kunden mit Anreisenhaben die Möglichkeit, bis 2 Wochen vor Urlaubsbeginn kostengünstig zu stornieren, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: 

a) Wenn ein behördliches Einreiseverbot für Mallorca ausgesprochen wurde, das teilweise oder komplett in den Reisezeitraum fällt und zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bestand. 

b) Wenn die Urlaubs- oder Heimatregion trotz negativem Test an eine Quarantäneregelung gebunden ist, die teilweise oder komplett in den Reisezeitraum fällt und zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bestand. 

Die geleisteten Zahlungen werden vom Vertragspartner komplett zurückerstattet. 

Sollte eine Umbuchung erfolgen, so wird von dem zu erstattendem Betrag die neue fällige Anzahlung zurück behalten.


5. Kündigung des Vermieters

Der Vermieter kann die Nutzung des Ferienhauses bei Überbelegung außerordentlich kündigen oder die überzähligen Personen ausweisen. Der Vermieter kann den Vertrag nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn ein Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung des Eigentümers oder eines örtlichen Beauftragten nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder ein anderer, von ihm mit angemeldeter Teilnehmer des Aufenthaltes im Feriendomizil sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, etwa eine Überbelegung der Wohnung fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt durch den Kunden erheblich beschädigt wird. Bei Gefahr im Verzug ist der Vermieter berechtigt, das Ferienhaus zu betreten und erste Gefahr abwehrende Maßnahme zu ergreifen. Der beauftragte Vervalter vor Ort kann Abmahnungen und Kündigungen in Vertretung des Vermieters aussprechen.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Leistungen, die ihm der Vermieter ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen verspäteter Ankunft, vorzeitiger Rückreise oder Nichtantritt wegen Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des gezahlten Preises. 


7. Sonderwünsche

Nicht im Gesamtpreis enthaltene Kosten für Sonderwünsche oder Zusatzleistungen vor Ort sind nach erfolgter Leistung oder auf Wunsch des Vermieters an ihn in bar zu zahlen oder an ihn zu überweisen. Der Vermieter erhebt vor Ort die Kosten für Kurtaxe und Bettwäsche und weitere Nebenkosten für die vor Ort in Anspruch genommene Zusatzleistungen. Kosten für durch den Kunden verursachten Schäden sind vor Ort zu begleichen. 


8. Anzeigepflichten des Kunden bei Mängeln des Feriendomizils

Der Kunde hat bei Ankunft im Feriendomizil vorhandene oder während der Belegungszeit auftretende Mängel unverzüglich dem Vermieter vor Ort anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Abhilfe und Mängelrechte richten sich nach den örtlichen Vorschriften des Vermieters.


9. Obliegenheiten gegenüber dem Vermieter: Behandlung der Finca sowie Pflichten bei An- und Abreise

9.1 Die gemietete Finca darf nur zu Urlaubszwecken genutzt und mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Im Fall einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Der Vermieter kann überzählige Personen aus dem Feriendomizil verweisen. Flächen oder Räumlichkeiten, die in der Beschreibung des Feriendomizils oder entsprechender örtlicher Hinweise als privat gekennzeichnet sind und nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Kunden und seinen Mitreisenden nicht betreten werden. Der Mieter ist zur Untervermietung des Feriendomizils nicht berechtigt.

9.2 Die An- und Abreisezeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Sofern in dieser nicht anders angegeben, beginnt die Mietzeit am Anreisetag um 16 Uhr und endet am Abreisetag um 10 Uhr. Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Eine Verspätung der Anreise hat der Mieter in jedem Fall anzuzeigen. Bei verspäteter Anreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des Ferienhauses nach der in der Buchungsbestätigung oder in dieser Ziffer angegebenen Zeit an diesem Tag. Das Mietobjekt ist am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr in ordnungsgemäßem, aufgeräumten und besenreinem Zustand mit entsorgtem Müll zu übergeben. Dieser ist an öffentlichen Müllcontainern zu entsorgen und nicht im Feriendomizil zu belassen. Der Mieter ist stets verpflichtet, die Küche in ordentlichem Zustand zu hinterlassen, insbes. das Geschirr gereinigt wieder zu verwahren, Fußböden zu fegen, abzusaugen und feucht zu wischen sowie Sand und andere Fremdkörper aus Couch und Betten zu entfernen. Restliche Lebensmittel sind mitzunehmen.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Ferienhaus pfleglich und schonend zu behandeln und stets ausreichend zu lüften. Der Kunde ist für von ihm schuldhaft verursachte Schäden des Grundstückes, des Hauses oder des Inventars des Feriendomizils als Mieter gesetzlich haftbar. Er hat selbst seinen Haftpflichtversicherungsschutz im Ausland zu überprüfen und weist eine solche Versicherung dem Vermieter auf Anfrage nach. Der Kunde sollte als Mieter bei Ankunft das Ferienhaus auf Schäden überprüfen und hat diese sofort zur Anzeige bringen. Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

9.4 Es ist dem Kunden und seinen Mitreisenden nicht erlaubt, nicht angemeldeten (und vom Vermieter bestätigten) Dritten die Nutzung des Feriendomizils zu ermöglichen, und zwar weder mit deren Pkw, Wohn- oder Campingmobilen oder in anderen Formen. Dritte dürfen weder das Domizil noch seine Einrichtungen (Sanitäreinrichtungen, Pools etc.) nutzen noch Wasser oder Strom über das Feriendomizil beziehen. Zuwiderhandlungen berechtigen den Vermieter zur Kündigung nach Ziff. 5 und zur Geltendmachung von Mehrkosten für die Wasser- oder Stromversorgung und Reinigung. Auch das Aufstellen von Zelten, Wohn- oder Campingmobilen durch den Mieter ist auf dem Grundstück des Feriendomizils, vorbehaltlich einer vom Vermieter erteilten Einwilligung, nicht erlaubt.

9.5 Die Mitnahme von Haustieren in das Feriendomizil ist nicht erlaubt.


10. Haftung des Vermieters, Haftungsbeschränkung, Verjährung

10.1 Der Vermieter verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages.

10.2 Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LIR. Ansprüche des Kunden bei Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist, wobei sich der Beginn der Verjährung nach Satz 1 dieser Ziffer richtet.


11. Datenschutz

11.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Der Vermieter den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und bei Kontaktaufnahme im Datenschutzhinweis. DerVermieter hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung von Anfragen, Buchungsanfragen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nur an berechtigte Dritte im Rahmen der Zulässigkeit nach den genannten Normen weitergegeben, die zur Durchführung des vermittelten Vertrages die Daten benötigen (z. B. Verwalter auf Mallorca, Meldestelle , Leistungsträger). Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die bei dem Vermieer gespeicherten Daten abzurufen, hierüber Auskunft zu verlangen, sie zu ändern oder zu löschen. Die Löschung der personenbezogenen Daten erfolgt, wenn der Kunde seine Einwilligung zur Speicherung widerruft, wenn die Daten für den Vermieter zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Der Kunde hat alle sich aus der Datenschutzerklärung ergebenden Rechte nach Art. 15 bis 20, 77 DSGVO. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Auf den Vermietungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Vermieter ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermietungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder des vermittelten Vertrages zur Folge. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Kiel vereinbart.

12.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findet. LIR nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an solchen Verfahren teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.

Vermieter:

Herr U. Steinweg

Jütwarder 1b

D-24113 Molfsee




Datenverarbeitungshinweise nach Art. 13 DSGVO

Wir haben die Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gegenüber den betroffenen Personen:

1. Name und die Kontaktdaten des verantwortlichen Datenverarbeiters
Herr U. Steinweg
Jütwarder 1b
D-24113 Molfsee
willkommen@sheretat.de

2. Zweck der Erhebung personenbezogenen Daten
Die Daten werden für die Vorbereitung zur Erbringung einer Leistung benötigt. Dies kann z.B. ein Angebot oder ein Mietvertrag sein. Die zu erhebenden Daten sind für die Leistung bzw. den Vertragsabschluss erforderlich.

3. Dateninhalte
Neben den Daten, die Sie über das Formular eingeben, werden Datum und Zeit übertragen.

4. Weitergabe Ihrer Daten an Dritte
Die Gemeinde erhebt die Daten zur Berechnung der Touristensteuer für Gäste über 15 Jahre. Die Weitergabe entsprechender Personendaten ist ebenfalls eine Voraussetzung für den Vertragsabschluss.

5. Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert. Sie haben jederzeit das Recht auf Löschung Ihrer Daten sofern dies nicht gegen gesetzliche Fristen verstößt. Ebenso haben Sie das Recht auf Änderungen in der Art der Verwendung oder Änderungen an den Daten selbst zu verlangen. Sofern Sie uns gesondert erlauben, Ihre Adresse in unsererm internen Gastverzeichnis zu führen, erleichtern Sie die Abwicklung zukünftiger Buchungen. Die Erlaubnis kann zu jeder Zeit wiederrufen werden.

6. Beschwerderecht
Sie haben jederzeit das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.

7. Automatisierte Entscheidungsfindung
Ihre Daten werden nicht für eine automatisierte Entschedungsfindung genutzt.

8. Art der Verwendung 
Ihre Daten werden ausschließlich für den oben genannten Zweck erhoben. Eine erweiterte Nutzung der Daten z.B. der Versand von Pre-/Postmail, Rundschreiben oder Weihnachtspost bedarf einer gesonderten Zustimmung der betroffenen Personen.